Schüler und Schülerinnen haben Anspruch auf einen Ausweis. Dieser dient dem Jugendschutz und -förderung. Wer z. B. öffentliche Verkehrsmittel vergünstigt nutzen möchte, zeigt den eigenen Schülerausweis vor. Schulen sind somit in der Pflicht, Ausweise auszustellen.

