ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

I. Geltung der Bedingungen

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Unsere Leistungen und Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer, also solchen natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln, nicht an Verbraucher.

II. Vertragsschluss und Inhalt

(1) Die Darstellung der Produkte in Katalogen, Prospekten und auf unseren Internetauftritten stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern dient zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes durch den Käufer. Die Angebote sind- auch bezüglich der Preisangaben- freibleibend und unverbindlich.

(2) Der Käufer kann das Angebot telefonisch, schriftlich, per Fax, per email oder über den Bestellvorgang in unserem Online- Shop abgeben.

(3) Wir können das Angebot des Käufers durch eine schriftliche (Brief) oder elektronisch übermittelte (Fax oder Email) Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 4 Wochen annehmen.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass wir die Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert, die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

(5) Die Beschaffenheit der Ware richtet sich nach der im Vertrag getroffenen Vereinbarung. Sie muss der im Vertrag festgelegten Verwendung und den in Auftragsbestätigungen festgelegten Leistungsmerkmalen entsprechen. Eigene Prospektaussagen sowie Herstellerangaben sind nur dann maßgeblich, wenn es  sich um verbindliche Leistungsbeschreibungen und nicht um unverbindlich beschreibende Merkmale handelt. Die in dem Vertrag genannten Leistungsbeschreibungen und genannten Angaben stellen keine Garantie von Beschaffenheitsmerkmalen dar, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware. Angaben zum Leistungsgegenstand ( z. B. Gewicht, Maße, Aussehen, Leistungen, Verbrauch) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht ausnahmsweise die Verwendbarkeit zu einem vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt.  Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, es sei denn, diese beeinträchtigen ausnahmsweise die Verwendbarkeit der Ware zu einem vertraglich vorgesehenen Zweck.

III. Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr

(1) Zur Nutzung des Shops ist eine Registrierung erforderlich. Nach abgeschlossener Registrierung erhält der Kunde die Zugangsdaten, bestehend aus Benutzername und Passwort. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und, soweit zur Registrierung erforderlich, vollständige Angaben zu machen und diese Daten stets aktuell zu halten. Sind oder werden Registrierungsdaten im Verlauf der Vertragslaufzeit unrichtig, wird uns der Kunde unverzüglich über die Änderung schriftlich oder telefonisch informieren.

(2) Wir behalten uns vor, die Richtigkeit der Registrierungsinformationen zu überprüfen, beispielsweise durch die Anforderung von Kopien  von Ausweisen oder Gewerbescheinen.

(3) Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Der Vertrag kommt erst mit separater Annahmeerklärung oder mit Auslieferung der Ware zustande. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

 IV. Kein Widerrufsrecht

Da sich unsere Angebote und Leistungen ausschließlich an juristische Personen und Vollkaufleute im Sinne des HGB und  nicht an Verbraucher richten, steht dem Käufer im Fernabsatz kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

 V. Preise

(1) Soweit wir mit dem Käufer keine abweichende Regelung treffen, richtet sich unsere Vergütung nach unseren jeweils geltenden Preislisten. Maßgeblich sind die bei Absendung des Angebotes geltenden Preislisten. Die Preise werden in Euro angegeben und verstehen sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die angegebenen Preise verstehen sich ab Werk und sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, ausschließlich Verpackungs-, Versand-, Versicherungs-und Installationskosten.

(3) Beim Versendungskauf trägt der Käufer neben den Transportkosten auch eine ggfs. von ihm gewünschte Transportversicherung. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Zölle oder Steuern trägt ebenfalls  der Käufer.

VI. Lieferung, Lieferverzug und Unmöglichkeit

(1) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Bei Vereinbarung eines unverbindlichen Liefertermins kann uns der Käufer bei dessen Überschreitung schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Erst nach deren fruchtlosem Ablauf kann der Käufer seine Rechte aus §§ 281, 323 BGB geltend machen.

(3) Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, so verlängern sich die Lieferfristen um den gleichen Zeitraum, der nach fachmännischen Gesichtspunkten zur ordnungsgemäßen Erledigung der Änderung oder Erweiterung benötigt wird.

(4) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen- hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. , auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht  erfüllten Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts werden wir eine ggfs. bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.

(5) Wenn die Behinderung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzug oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen.

(6) Unsere Haftung für reine Verzugsschäden beschränkt sich auf den typisch vorhersehbaren Schaden, insgesamt auf höchstens 5 % des Kaufpreises, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein höherer Schaden vorhersehbar war und eingetreten ist.

(7) Ein dem Käufer für den Fall unseres Leistungsverzugs oder von uns zu vertretener Unmöglichkeit der Leistung zustehender Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung beschränkt sich auf die typischen Schäden bis zu einer Höhe von 10 % des Kaufpreises, soweit der Käufer nicht nachweist, dass ein höherer Schaden vorhersehbar war und eingetreten ist.

(8) Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit der von uns zu vertretene Lieferverzug bzw. die von uns zu vertretene Unmöglichkeit auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesen Fällen ist die Schadensersatzhaftung allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(9) Vorhergehende Haftungsbegrenzungen gelten dann nicht, wenn wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, sowie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(10) Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie wirtschaftlich sinnvoll nutzbar sind.

(11) Die Art des Transports und die Wahl des Transportunternehmens werden  von uns nach billigem Ermessen bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart ist.

VII. Gefahrübergang und Annahme

(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Dort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung auf den Käufer über. Soweit wir auf Verlangen und auf Kosten des Käufers die Ware an einen anderen Bestimmungsort versenden (Versendungskauf), geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug mit der Annahme ist.

(2) Gerät der Käufer mit der Abnahme in Verzug, sind wir berechtigt, nach fruchtloser Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen; in diesem Fall sind wir berechtigt, eine Schadenspauschale von 15 % des Kaufpreises zu verlangen. Der Schaden ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Käufer einen geringeren oder keinen Schaden nachweisen kann.

VIII. Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungen sind binnen 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu leisten, soweit nichts anderes über Zahlungsfristen und Skonti schriftlich vereinbart wurde. Zahlungen gelten erst als eingegangen nach Gutschrift auf unseren Bankkonten. Ohne Zahlungsfrist tritt Verzug 30 Tage nach Rechnungszugang bzw. Fälligkeit und Empfang der Ware ein.

(2) Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, nur noch gegen Vorauszahlung zu liefern. Auch gegenüber Neukunden behalten wir uns vor, nur gegen Vorkasse oder Nachnahme zu liefern.

(3) Die Aufrechnung durch den Besteller ist nur zulässig, soweit seine behauptete Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder ein über diese Forderung geführter gerichtlicher Rechtsstreit entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis beruht.

IX. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware etwa im Fall der Pfändung, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung wird der Käufer durch uns berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns , die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, uns Namen und Anschrift  der Drittschuldner und Höhe sämtlicher Forderungen gegen desselben bekanntzugeben und uns alle Unterlagen auszuhändigen, die zum Einzug der Forderungen notwendig sind.

(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr Wert  die zu sichernde Forderungen,  soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

X. Besondere Bestimmungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten

Führen wir Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgen diese ausschließlich zu den jeweiligen Bedingungen und ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(1) Die Preise für unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste für Service- und Dienstleistungen. Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend unseren Preislisten zusätzlich berechnet.

(2) Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- oder Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

XI. Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt 1  Jahr ab Ablieferung, für gebrauchte Ware wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

(2) Ist die Ware mangelhaft, so liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach. Zweimalige Nachbesserung ist zulässig. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(3) Offensichtliche Mängel sind uns spätestens innerhalb von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristsendung genügt die rechtzeitige Absendung, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

(4) Mängel oder Beschädigungen der Ware, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können (versteckte Mängel), sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen ab deren Entdeckung ebenfalls schriftlich anzuzeigen. Auch hier reicht die rechtzeitige Absendung.

(5) Etwaige Transportschäden und Schäden an der Verpackung muss der Käufer unverzüglich dem Transportunternehmen sowie uns mitteilen und den Tatbestand aufnehmen lassen.

(6) Die Gewährleistung entfällt bei Mängeln, die auf fehlerhafte Installation, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen, äußeren Einflüssen, unsachgemäßem Eingriff oder Veränderung der Ware durch den Käufer oder einen Dritten zurückzuführen sind. Insbesondere entfällt die Gewährleistung, wenn der Kunde nicht die originalen Farbbänder oder Tintenpatronen der jeweiligen Druckerhersteller verwendet, es sei denn der Kunde weist nach, dass deren Verwendung für den Mangel nicht ursächlich ist.

(7) Die Gewährleistung ist ferner ausgeschlossen, bei Mängeln, die auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß zurückzuführen sind.

(8) Ergibt eine Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung zu den jeweils gültigen Servicepreisen berechnet.

XII. Herstellergarantien

Herstellergarantien begründen für uns keinerlei Verpflichtung. Wir sind bereit, bei der Geltendmachung gegenüber dem Hersteller behilflich zu sein.

XIII. Haftung

Unbeschadet der vorstehenden spezielleren Regelung über Verzug, Unmöglichkeit und Haftung für Sach-und Rechtsmängel haften wir wie folgt:

(1) Unsere Haftung für Schäden des Kunden  durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits, für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt.

(2) Soweit wir nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haften, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haften wir nur, soweit diese auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.

(3) Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine  Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§284 BGB).

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

(5) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels an der gelieferten Ware verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall zurechenbarer Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Regelung.

(6) Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den gelieferten Waren selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung oder leitender Angestellter sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Bestimmungen des Absatzes 2 gelten auch hier entsprechend.

XIV. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

(1)Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechtes finden keine Anwendung.

(2) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus den sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten wird Rheine vereinbart.

(3) Sollten  einzelne Bestimmung des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die der unwirksamen möglichst nahe kommt.