NEUE GESETZGEBUNG – LEBENSMITTELINFORMATIONSVERORDNUNG DER EU

Die EULebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) wurde am 13.12.2014 von der neuen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) abgelöst. Diese EU-Verordnung zwingt somit auch Anbieter in Deutschland zur Umsetzung der Vorschriften. Die Software PriceCardPro ist bei der Einhaltung der Verordnung eine große Hilfe.

Unverpackte Lebensmittel, die sogenannte lose Ware, fällt neuerdings auch unter die EU-Lebensmittelinformationsverordnung und hält seit 2014 einige Neuerungen und Richtlinien in Bezug auf die Auszeichnung von lose angebotenen Speisen und Gerichten bereit. Die Thematik ist nicht ganz einfach.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung und beantworten Ihre Fragen zur LMIV:

  • Wie müssen unverpackte Lebensmittel seit dem 13.12.2014 gekennzeichnet werden?
  • Wie kann einen korrekte Auszeichnung aussehen?
  • Wer ist von der LMIV „betroffen“?
  • Welche Möglichkeiten gibt es für eine Einhaltung?
  • Welche Vorteile bieten Plastikkarten zur Preisauszeichnung und die Software CardExchange?

Wie müssen unverpackte Lebensmittel seit dem 13.12.2014 gekennzeichnet werden?

Viele Menschen leiden unter Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten. Aus diesem Grund müssen Inhaltsstoffe in vorverpackter Ware im Zutatenverzeichnis aufgeführt und deutlich sichtbar herausgestellt werden. Zu dieser Thematik gibt es einige grundlegende neue Richtlinien und Vorschriften, die zwingend eingehalten werden müssen. Weitere Informationen dazu finden Sie bei LMIV Kompakt.

Aber seit Neuestem fällt auch unverpackte Ware unter die EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Seit dem 13. Dezember 2014 ist es für jeden Verkäufer loser Ware verpflichtend, über die Inhaltsstoffe, welche Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, zu informieren. Insgesamt muss auf 14 unterschiedliche Zutaten und deren Erzeugnisse hingewiesen werden.

Bei den auszuweisenden Inhaltsstoffen handelt es sich um:

  • glutenhaltiges Getreide
  • Eier
  • Erdnüsse
  • Milch
  • Sellerie
  • Sesam
  • Lupinen
  • Krebstiere
  • Fische
  • Soja
  • Schalenfrüchte
  • Senf
  • Schwefeldioxid
  • Sulfite
  • Weichtiere

Helfen soll die neue Regelung vor allem Allergikern

Der Kunde bekommt durch die neue Verordnung transparent und sichtbar dargestellt, welche Lebensmittel in einer bestimmten Ware stecken. Ganz früher waren dies freiwillige Angaben; doch heute möchte der Gast wissen, welche Zusatzstoffe oder allergenen Stoffe im Essen enthalten sind. Deshalb hat die alte Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ausgedient. Denn: bei den Gästen kann es sich neben rein interessierten Menschen ohne Allergien oder sonstige Unverträglichkeiten, die wissen möchten, ob ein bestimmtes Lebensmittel beispielsweise Fruktose, Laktose, Koffein, pflanzliche Fette, Nüsse, Glutamat oder Gluten enthält, auch um eine andere Personengruppe handeln – um Allergiker beispielsweise, die auf eine korrekte und umfassende Zutatenliste angewiesen sind. Und die nötige Transparenz zum direkten Erkennen der allergenen Inhaltsstoffe ist jetzt gegeben.#

Und wer ist nun von der neuen Lebensmittelinformationsverordnung „betroffen“ und muss entsprechend handeln?

Ganz einfach beantwortet: jeder Verkäufer von loser, also unverpackter Ware. Dazu gehören nicht nur Bäcker, Metzger und Fischhändler – nein, auch Anbieter, die man auf den ersten Blick vielleicht nicht hier einordnet, gehören zu diesem Kreis. Dies sind zum Beispiel Bauernläden, Direktvermarkter, Anbieter auf den Weihnachtsmärkten, Wochenmarktanbieter, kleine Shops mit auch nur geringstem Gastronomieangebot, Kioske, Anbieter von Kuchen, Plätzchen, Pommes, Pizza, Döner, Suppen to go, Kaffee, Tee, Obst, Gemüse, frisch gepressten Säften oder Smoothies beispielsweise. Die eingesetzten Preisschilder können hier eine Plastikkarte als Basis haben; die auszuweisenden Inhaltsstoffe sind als Symbol auf der Kartenvorderseite mit dargestellt und sehen dazu einheitlich und ansprechend aus. Die Preisschilder sind abwaschbar und einfach zu reinigen.

Dies ist vor allem dort wichtig, wo es oft hoch her geht, viel Kundenverkehr besteht und z.B. Fett oder Mehl in unmittelbarer Nähe der Thekenauslage keine Seltenheit ist. Imbiss-Betriebe und Gastronomen von Schnellrestaurants unterliegen ebenso der Auszeichnungspflicht wie Pizzerien und Dönerbuden. Speisen- und Getränkekarten im Gastgewerbe müssen schon seit längerer Zeit einige umfangreiche Pflichtangaben in Bezug auf die Lebensmittelkennzeichnung ausgeben. Jetzt müssen die Betreiber auch die lose, unverpackte Ware auszeichnen, z.B. an der Salattheke oder am Frühstücksbuffet.

Und dabei geht es noch einen Schritt weiter. Auch Kitas, Schulen und Vereine, die eine Mensa, eine Kantine oder einen Kiosk für die Schüler, Mitglieder oder Kindergartenkinder bereitstellen, müssen sich der Lebensmittelkennzeichnung beugen und die Inhaltsstoffe und Allergene auszeichnen. Auch Unternehmen fallen unter die Lebensmittelkennzeichnungspflicht und müssen Ihre Mitarbeiter zwingend über alle wichtigen Zutaten informieren. Dieses ist bei Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, wie Kantinen, Mensen und auch auf Messen nötig.

Eine einfache Auszeichnung ist mit der Software Card Exchange möglich. Alle oben angegebenen Allergensymbole können mit diesem Programm ganz einfach und leicht auf Ihre Preisschilder gedruckt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Preisschild nun eine Plastikkarte ist, die bedruckt wird, oder ein Etikett, das dann mit allen von Ihnen gemachten Angaben per Mausklick auf das Papier gedruckt wird. Per Mausklick fügen Sie die Allergensymbole hinzu und gestalten das Schild zur Auszeichnung in wenigen Sekunden.

Einfach und übersichtlich dargestellt finden Sie hier die Vorteile der Preisauszeichnung auf Plastikkarten in kombinierter Nutzung mit der Software CardExchange:

  • pflegeleicht und abwaschbar
  • leicht und schnell zu produzieren
  • kälteresistent (in gekühlten Thekenmodulen besonders wichtig!)
  • feuchtigkeitsbeständig
  • flexible und intuitive Software
  • einfache Anpassung von Schriftart und Schriftgröße
  • Einsatz Isega-zertifizierter Farbbänder
  • viele Druckermodelle für unterschiedlichste Anforderungen
  • einheitliche Preisschilder im gewünschten Corporate Design
  • alle Preisschilder können schnell nachproduziert werden

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