Ueberbrueckungshilfe

Ist Ihr Unternehmen förderfähig?

Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III wird vom Bund gezahlt an alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch zwischen November 2020 und Juni 2021. Der Bund unterstützt Investitionen in die Digitalisierung und in die Umsetzung von Hygienekonzepten mit bis zu 20.000 Euro je nach Förderfähigkeit. Jetzt macht es Sinn, im Zuge der Corona-Überbrückungshilfe III in Ihr Unternehmen zu investieren, bringen Sie Ihr Unternehmen in der Digitalisierung auf den neuesten Stand – Digital Signage – und lassen Sie dies vom Bund mit bezahlen.

Wer kann eine Förderung beantragen und wie kann ich diesen Antrag stellen?

Mit bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 können zum Beispiel Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler eine Förderung erhalten. Maßgeblich ist ein Corona-bedingter Einbruch des jeweiligen Monatsumsatzes 2020 zu dem Vorjahresmonat 2019 um mindestens 30 %, um den Zuschuss beantragen zu können.

In der Regel stellt Ihre Steuerberaterin bzw. Steuerberater diesen Antrag für Sie, um direkt klären zu können, ob Sie förderungsberechtigt sind. Im aller günstigsten Fall bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 % erhalten Sie 90 % zurück – investieren Sie beispielsweise 20.000 Euro in die Digitalisierung Ihres Unternehmens und erhalten Sie 18.000 Euro Unterstützung vom Bund.

Fragen Sie Ihren Steuerberater!

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